3M3M - Die Erfinder
Damit Ihre Ideen nicht verloren gehen, finden Sie 3M in fast jedem Büro. Die Firma 3M besitzt 20.000 Patente und 7.000 Forscher. ECE-104Mit der Regulierung der UN/ECE 104 - als Richtlinie für den Gebrauch von retro-reflektierenden Konturmarkierungen werden Ihnen Anregungen und Möglichkeiten aufgezeigt, die Ihnen den Einsatz retroreflektierender Folien als z. B. Werbegrafik mit Ihrem Logo auf Ihren Fahrzeugen ermöglicht.
Nutzen Sie die neu geschaffenen Möglichkeiten auf Ihren Fahrzeugen und werben Sie mit Ihrem guten Namen. FolienMaterial:Hochwertige selbstklebende Folien mit sehr guter Klebkraft
Verklebung der selbstklebenden Folien: bei mindestens + 10° C auf fettfreien, sauberen und glatten Oberflächen. Die besten Ergebnisse bei der Verklebung der Folien erreichen Sie, wenn Sie vor der Montage den Untergrund reinigen! KonturmarkierungenFahrzeuge, Container und Hindernisse, die aufgrund ihrer speziellen Einsatzbereiche bzw. ihrer Eigenschaften als besondere Gefahrenquelle gelten, sind mit retroreflektierenden Konturmarkierungen zu versehen. Diese retroreflektierenden Konturmarkierungen gehören zu den passiven lichttechnischen Einrichtungen am Fahrzeug und unterliegen den gesetzlichen Vorschriften. LKWLKW früher erkennen - weniger Unfälle, erhöhte Sicherheit im Straßenverkehr
Seit Jahren sind in Deutschland retroreflektierende Markierungen an LKW zugelassen.
Ab 1. Juli 2011 wird die Kenntlichmachung mit retroreflektierenden Markierungen für Neufahrzeuge Pflicht.
Die Richtlinien für retroreflektierende Konturmarkierungen von LKW und deren Anhänger legt europaweit die Regelung ECE 104 fest. MarkierungsprodukteMarkierungsprodukte zur Sicherheitskennzeichnung und Arbeitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz sind unverzichtbar.
Markierungsprodukte können im Lager- und Versandbereich, in der Produktion und Verwaltung eingesetzt werden. reflektierendeReflektierende Produkte sind mit einer reflektierenden Folie ausgerüstet.
Sicherheit geht vor, gerade in der Dämmerung oder bei Nacht. Durch die reflektierende Fläche sind diese Produkte weiterhin sichtbar. selbstklebendeSelbstklebende Schilder, Etiketten und Aufkleber sind auf der Rückseite mit einem Spezialklebstoff ausgerüstet. Selbstklebende Produkte dürfen nur auf glatten, staub- und fettfreien Untergründen verklebt werden! Wir empfehlen unseren Kunden, generell eine Testverklebung auf Ihrem speziellen Untergrund durchzuführen. WarnmarkierungenWarnmarkierungen können zur Kenntlichmachung gefährlicher Stellen sowie zum Sichtbarmachen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden. Gemäß BGV A8 (VBG 125) gilt für Hindernisse und Gefahrenstellen: Die Kennzeichnung von Hindernissen und Gefahrenstellen muss durch gelb-schwarze oder rot-weiße Streifen gemäß BGV A8 mit Warnmarkierungen deutlich erkennbar und dauerhaft ausgeführt werden.
So setzen Sie Warnmarkierungen richtig ein: Kennzeichnen Sie ständige Gefahrenstellen oder Hindernisse mit Warnmarkierungen mit gelb/schwarzer Schraffur und markieren Sie zeitlich begrenzte Hindernisse oder Gefahrenstellen mit Warnmarkierungen mit einer rot/weißen Schraffur.
Zur Kennzeichnung für Gebotsschilder und PSA-Aufbewahrungsorte verwenden Sie blau/weiß schraffierte Warnmarkierungen und speziell für sichere Bereiche und Hilfe-Einrichtungen grün/weiß schraffierte Warnmarkierungen.
Fahrzeuge, die dem Baugewerbe, der Unterhaltung oder auch Reinigung z. B. von Straßen oder die der Müllabfuhr dienen, müssen durch rot - weiße Warnmarkierungen nach DIN 30710 gekennzeichnet werden. |